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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19   

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https://dejure.org/2020,10611
OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19 (https://dejure.org/2020,10611)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.03.2020 - 8 R 4/19 (https://dejure.org/2020,10611)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. März 2020 - 8 R 4/19 (https://dejure.org/2020,10611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 1 S 2 FlurbG, § 8 Abs 2 FlurbG
    Anfechtung der Verkleinerung des Verfahrensgebietes im Bodenordnungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlurbG § 8 Abs. 2 ; FlurbG § 7 Abs. 1 S. 2
    Änderung; Bodenordnungsverfahren; Ermessen; Verfahrensgebiet; Verkleinerung; Zweck; Anfechtung der Verkleinerung des Verfahrensgebietes im Bodenordnungsverfahren

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1995 - 9 D 212/91

    Verkleinerung eines Flurbereinigungsgebiets

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19
    Die gerichtliche Nachprüfung beschränkt sich gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG i.V.m. § 114 VwGO auf die Frage, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt und angemessen berücksichtigt worden sind und ob die getroffene Entscheidung auf Erwägungen beruht, die mit der gesetzlichen Regelung nicht in Einklang stehen oder die von der Rechtsordnung missbilligt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 9 D 212/91.G - juris Rn. 4).

    Die materiellen Anforderungen für die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens und damit für die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets richten sich hingegen auch bei einer erheblichen Änderung gemäß § 8 Abs. 2 FlurbG nach den allgemeinen Vorschriften, insbesondere §§ 1 und 7 FlurbG (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 9 D 212/91.G - a.a.O. Rn. 9).

  • BVerwG, 13.09.2011 - 1 VR 1.11

    Vorläufiger Rechtsschutz; aufschiebende Wirkung; Wegfall der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ist aber dann zu bejahen, wenn sich die aufschiebende Wirkung nur auf dem Weg über eine solche gerichtliche Entscheidung wiederherstellen lässt und die aufschiebende Wirkung dem Antragsteller eine günstigere Rechtsposition vermittelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19
    Als solcher kann er geltend machen, dass die Begrenzung des Verfahrensgebietes gegen die Ermessensrichtlinien verstoße, die sich aus § 7 FlurbG ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1974 - V B 14.72 - juris Rn. 3 und Beschluss vom 6. Januar 1987 - 5 B 30.85 - juris Rn. 13; Urteil des Senats vom 27. Oktober 2016 - 8 K 2/15 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19
    Dem Antragsteller könnte - ausnahmsweise - das erforderliche allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes fehlen, wenn für ihn durch den Eilantrag keine Verbesserung seiner Rechtsposition erreichbar wäre (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 12 ME 288/05 - juris Rn. 17; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 951).
  • BVerwG, 06.01.1987 - 5 B 30.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einleitung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19
    Als solcher kann er geltend machen, dass die Begrenzung des Verfahrensgebietes gegen die Ermessensrichtlinien verstoße, die sich aus § 7 FlurbG ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1974 - V B 14.72 - juris Rn. 3 und Beschluss vom 6. Januar 1987 - 5 B 30.85 - juris Rn. 13; Urteil des Senats vom 27. Oktober 2016 - 8 K 2/15 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2016 - 8 K 2/14

    Anordnung eines Bodenordnungsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19
    Das kann der Fall sein, wenn Grundstücke infolge von Meliorations- oder Straßenbaumaßnahmen zerstückelt oder von der Erschließung durch einen Weg abgeschnitten worden und infolgedessen nicht mehr sinnvoll landwirtschaftlich nutzbar sind oder wegen der damit verbundenen Änderungen Schwierigkeiten bei der Rückgabe des Grundeigentums an die Eigentümer entstanden sind (vgl. Urteil des Senats vom 23. März 2016 - 8 K 2/14 - juris Rn. 36).
  • VGH Hessen, 09.11.2017 - 23 C 1257/17

    Flurbereinigung - Eilrechtsschutz gegen Flurbereinigungsbeschluss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19
    Hat der Rechtsbehelf - hier der Widerspruch - auf Grund der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes aller Voraussicht nach Erfolg, ist dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattzugeben, weil der Vollzug eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes nicht im öffentlichen Interesse liegen kann (vgl. HessVGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 23 C 1257/17 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 21.10.1996 - 11 B 69.96

    Klärung der Frage, wann eine Flurbereinigung angeordnet werden kann, im Rahmen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19
    Die Festlegung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes ist danach rechtsfehlerhaft, wenn die zuständige Behörde sie ohne eigene sachbezogene Ermessensausübung allein nach den Wünschen der Betroffenen festlegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 11 B 69.96 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - 8 K 2/15

    Abgrenzung des Verfahrensgebietes bei der Unternehmensflurbereinigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19
    Als solcher kann er geltend machen, dass die Begrenzung des Verfahrensgebietes gegen die Ermessensrichtlinien verstoße, die sich aus § 7 FlurbG ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1974 - V B 14.72 - juris Rn. 3 und Beschluss vom 6. Januar 1987 - 5 B 30.85 - juris Rn. 13; Urteil des Senats vom 27. Oktober 2016 - 8 K 2/15 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 08.11.1989 - 5 B 124.89
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19
    Rechtswidrig ist eine Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes dann, wenn sie erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als ganz ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 1989 - 5 B 124.89 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2008 - 9 K 23/04
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 3.21

    Bodenordnungsverfahren; Bildung einzelbäuerlicher Wirtschaften; Schäferei;

    Als solcher kann er geltend machen, dass die Begrenzung des Verfahrensgebietes gegen die Ermessensrichtlinien verstoße, die sich aus § 7 FlurbG ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1974 - V B 14.72 - juris Rn. 3 und Beschluss vom 6. Januar 1987 - 5 B 30.85 - juris Rn. 13; OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. März 2020 - 8 R 4/19 - Rn. 12, juris).
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